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VEENENDAAL Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL805737054B01
Nummer der Handelskammer: 32065036
Artikel 1 Anwendbarkeit:
Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und der Gegenpartei unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Maßgabe, dass im Falle einer Verhandlung von Artikel Absatz 1 und Absatz 2 Absatz 1 im Hinblick auf eine natürliche Person gilt, die nicht in der Sache handelt Ausübung eines Berufs oder Unternehmens und Unterabschnitt 2 auf andere Gegenparteien. Alle für oder mit einem Angebot bereitgestellten Preislisten, Broschüren und sonstigen Informationen werden so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Einzelheiten müssen nicht angegeben werden. Auch Abweichungen von diesen Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart werden. Soweit wir der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich zugestimmt haben, bleiben die vorliegenden Bedingungen im Übrigen in Kraft, auch wenn sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Aus etwaigen vereinbarten Abweichungen von diesen Bedingungen kann die Gegenpartei für die Zukunft keine Rechte herleiten.
Artikel 2 Angebote
Alle Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und basieren auf den bereitgestellten Informationen, Zeichnungen, Spezifikationen usw. Alle für ein Angebot bereitgestellten Preislisten, Broschüren und sonstigen Informationen sind so genau wie möglich angegeben. Diese sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Einzelheiten müssen nicht angegeben werden.
Artikel 3 Vereinbarungen
Verträge kommen erst durch die schriftliche Annahme/Bestätigung einer Bestellung unsererseits oder mit dem Zeitpunkt zustande, in dem wir mit der Ausführung der Bestellung beginnen. Etwaige später getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern oder in unserem Namen von unseren Verkäufern, Vertretern, Vertretern oder anderen Vermittlern und/oder Wiederverkäufern getroffen werden, binden uns nur, wenn sie von uns bestätigt wurden Schreiben. Sofern wir einen Auftrag schriftlich bestätigen, ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblicher Vertragsinhalt.
Artikel 4 Annuleringen
Wenn die andere Partei nach der Aufgabe und Annahme der Bestellung diese aus irgendeinem Grund stornieren möchte, haben wir nach unserem Ermessen das Recht, die andere Partei entweder zur vollständigen Einhaltung der Vereinbarung zu verpflichten oder die Stornierung gemäß den Bedingungen zu akzeptieren und Konditionen setzen voraus, dass die Gegenpartei innerhalb einer von uns zu setzenden Frist einen Betrag in Höhe von 20 % des Auftragswertes als pauschale Entschädigung zahlt. Die im vorstehenden Absatz enthaltene Regelung gilt auch dann, wenn die Gegenpartei die Annahme einer Lieferung bestellter Waren verweigert. Etwaige zusätzliche Transportkosten werden dann ebenfalls der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
Artikel 5 Preise
Die angegebenen Preise basieren auf den kostenbestimmenden Faktoren zum Zeitpunkt des Angebots. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen der kostenbestimmenden Faktoren, die nach dem Datum unseres Angebots oder unserer Auftragsbestätigung eingetreten sind, an die Gegenpartei weiterzugeben, auch wenn diese kostensteigernden Umstände bereits bei Annahme der Bestellung vorhersehbar waren. Kosten für Ergänzungen und/oder Änderungen der Bestellung oder Vereinbarung gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 6 (Lieferung)
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Lieferzeiten soweit wie möglich einzuhalten, haben jedoch für die Lieferung von Waren, die nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wurden, Anspruch auf eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag nach Erhalt der Ware schriftliche Liefererinnerung der Gegenpartei. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die wir gesondert in Rechnung stellen können; die Zahlungsbedingungen gemäß Art. 14 dieser Bedingungen gelten auch für diese Rechnungen.
Artikel 7 Transport
Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und die Transportwege, ohne für die Wahl der schnellsten und günstigsten Variante verantwortlich zu sein. Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten der Gegenpartei.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir bleiben Eigentümer aller von uns verkauften Waren, bis die Gegenpartei den Gegenwert für die von uns im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren oder für die für die andere Partei ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten bezahlt hat Vertragspartei im Rahmen einer solchen Vereinbarung sowie bis zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Nichteinhaltung einer solchen Vereinbarung. Vor vollständiger Bezahlung ist die Gegenpartei nicht berechtigt, die Waren ganz oder teilweise an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen, sofern dies nicht ihrem normalen Geschäftsbetrieb oder dem normalen Bestimmungsort der Waren entspricht. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Waren durch den Vertragspartner erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache bzw. der Hauptsache bzw. der Hauptsache im Wert der von uns gelieferten (ursprünglichen) Waren . Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags, der Aussetzung der Zahlung, der Aussetzung der Zahlung, des Antrags auf Aussetzung der Zahlung, des Konkurses, des Konkursantrags, der Unterstellung unter Vormundschaft, des Todes oder der Liquidation der Angelegenheiten der anderen Partei haben wir das Recht ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention den Vertrag oder den noch zu liefernden Teil davon zu kündigen und nach bereits erfolgter Begleichung etwaiger Beträge das, was möglicherweise geliefert, aber nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde, als unser Eigentum zurückzufordern unbeschadet unseres Rechts, Ersatz für etwaige Verluste oder Schäden zu verlangen. In diesen Fällen ist jeder Anspruch, den wir gegen die Gegenpartei haben, sofort fällig und zahlbar. Wenn wir uns auf den Eigentumsvorbehalt berufen, werden die Verträge ebenfalls ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.
Artikel 9-Beschwerden
Unter Reklamationen versteht man alle Beschwerden, die sich auf den Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder auf andere, in diesen Bedingungen nicht vorgesehene Gründe beziehen, werden von uns nur dann bearbeitet, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung geäußert werden der Ware liegen schriftlich in unserem Besitz vor. Äußere und sichtbare Mängel sind bei Ankunft ebenfalls auf dem Frachtbrief zu vermerken. Reklamationen im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten, Reparaturen oder Wartungsarbeiten oder aus anderen Vereinbarungen werden von uns nur dann bearbeitet, wenn die Gegenpartei nachweist, dass die Mängel, auf die sich die Reklamation bezieht, auf einer Unrichtigkeit der von uns durchgeführten Arbeiten zurückzuführen sind. und die Beanstandungen müssen spätestens sechs Wochen nach Lieferung schriftlich bei uns eingehen. Eine Unrichtigkeit der von uns ausgeführten Arbeiten kann niemals vorliegen, wenn und soweit wir uns bei der Ausführung unserer Arbeiten auf Daten, Zeichnungen, Berechnungen etc. verlassen mussten, die nicht von uns stammen, oder wenn der Zustand der Gegenstände mangelhaft ist verarbeitet wurde, war für die zugewiesene Arbeit ungeeignet. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sich die Ware noch in dem Zustand befindet, in dem sie geliefert wurde. Im Zweifelsfall muss die andere Partei beweisen, dass dies der Fall ist. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Rücksprache und unter Beifügung einer Rücksendeanzeige unter Angabe des Grundes der Rücksendung sowie des Datums und der Nummer der Rechnung, mit der die Ware in Rechnung gestellt wurde, zulässig. Wenn wir feststellen, dass eine Beschwerde begründet ist, können wir nach unserem Ermessen die Artikel, auf die sich die Beschwerde bezieht, reparieren, ersetzen oder der Gegenpartei eine Rückerstattung leisten, unter Ausschluss aller anderen Rechte der Gegenpartei auf Schadensersatz. Durch eine Reklamation wird die Zahlungspflicht nicht ausgesetzt.
Artikel 10 Garantie
Soweit wir diese von Dritten beziehen, übernehmen wir für die von uns gelieferten Waren keine weitergehende Gewährleistung als die unserer Lieferanten. Sofern nicht anders vereinbart, wird keine Gewährleistung auf alle gelieferten Waren übernommen, die zum Zeitpunkt der Lieferung (im Wesentlichen) nicht neu waren. Wenn wir zur Erfüllung unserer Gewährleistungspflichten oder zur Erstattung des Kaufpreises Artikel austauschen, gehen die betreffenden Artikel in unser Eigentum über. Unsere Gewährleistungspflichten erlöschen in den folgenden Fällen sofort: Wenn die Gegenpartei während der Gewährleistungsfrist ohne unsere vorherige Zustimmung Reparaturen oder Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt. Wenn die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Zahlungen mit der Begründung zu verweigern, dass wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht, noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen sind.
Artikel 11 Nicht zurechenbare Nichteinhaltung
Als nicht zurechenbare Nichteinhaltung gilt: Jeder vom Willen der Parteien unabhängige oder unvorhersehbare Umstand, aufgrund dessen die Einhaltung der Vereinbarung von der anderen Partei vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden kann. 2. Als nicht zu vertretende Nichteinhaltung gelten in jedem Fall: Streik, übermäßige Fehlzeiten aufgrund von Krankheit unseres Personals, Transportschwierigkeiten, Feuer, staatliche Maßnahmen, darunter in jedem Fall Ein- und Ausfuhrverbote, Quoten und Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten ' Räumlichkeiten, unvorhergesehene Störungen oder Hindernisse, die die Durchführung des Vertrages verteuern und/oder erschweren, wie z. B. Sturmschäden und/oder andere Naturkatastrophen sowie schuldhafte Nichteinhaltung unserer Lieferanten, die uns zur Folge haben unseren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nicht mehr nachkommen. 3. Im Falle einer nicht zurechenbaren Nichteinhaltung sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag endgültig aufzulösen. 4. Wir sind berechtigt, die Vergütung für die Leistungen zu verlangen, die wir im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Vertrages erbracht haben, bevor der Umstand, der zu der nicht zu vertretenden Vertragswidrigkeit geführt hat, erkennbar wurde. 5. Wir sind berechtigt, uns auf eine unverschuldete Nichterfüllung auch dann zu berufen, wenn der Umstand, der die unverschuldete Nichterfüllung verursacht, eintritt, nachdem unsere Leistung hätte erbracht werden können.
Artikel 12 Haftung
Sofern nicht von der Gegenpartei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unsererseits nachgewiesen wird, haften wir nicht für Schäden, gleich welcher Art und weder direkt noch indirekt, die auf die Verwendung oder Ungeeignetheit der gelieferten Ware zurückzuführen sein könnten von uns. Darüber hinaus haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die verkauften/gelieferten Waren und/oder Anlagen nicht den gesetzlichen oder sonstigen behördlichen Anforderungen entsprechen, die an die Verwendung dieser Waren und/oder Anlagen gestellt werden oder gestellt werden. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Teile dieses Artikels ist unsere Haftung für Schäden auf einen Betrag in Höhe des Nettorechnungswerts der betroffenen Artikel beschränkt. Konnten wir uns auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen, so können sich auch etwaige haftbar gemachte Arbeitnehmer darauf berufen, als wären sie selbst Vertragsparteien.
Artikel 13 Entschädigung
Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns von allen Kosten, Schäden und Zinsen freizustellen, die uns im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch Dritte entstehen.
Artikel 14-Zahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung netto, in bar, bei Lieferung ohne Skonto oder Schuldentilgung oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von uns angegebenes Bank- oder Girokonto vor dem Liefertermin zu erfolgen. Ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt A dieses Artikels werden Reparaturaufträge nur gegen Zahlung des fälligen Betrags vor oder gleichzeitig mit der Lieferung ausgeführt. Alle Zahlungen müssen in unseren Geschäftsräumen oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Zahlungen müssen in der Währung erfolgen, in der die vereinbarten Preise angegeben sind. Jede Zahlung der Gegenpartei dient in erster Linie der Begleichung der von ihr geschuldeten Zinsen sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, wie in den folgenden Artikeln festgelegt, und wird dann von der ältesten offenen Forderung abgezogen. Bereits mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist gerät die Gegenpartei in Verzug; eine Inverzugsetzung bedarf hierfür nicht.
Artikel 15 Zinsen
Wird eine längere Zahlungsfrist als 8 Tage vereinbart oder zu Unrecht in Anspruch genommen, schuldet die Gegenpartei Zinsen auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Dieser Zinssatz beträgt 4 % über dem gesetzlichen Zinssatz. Jedes Mal am Ende eines Jahres wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr fälligen Zinsen erhöht.
Artikel 16 Kosten
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung/Versäumnissen der Gegenpartei entstehen, gehen zu ihren Lasten. Bei Zahlungsverzug betragen die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 10 % des einzuziehenden Betrages, mindestens jedoch 250 Euro.
Artikel 17 Anwendbares Recht
Für alle Vereinbarungen zwischen uns und der Gegenpartei gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher körperlicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 18 Zuständiges Gericht
Alle Streitigkeiten, die zwischen uns und der Gegenpartei im Zusammenhang mit einem Rechtsverhältnis entstehen können, das unter die Bestimmungen dieser Bedingungen fällt, werden, sofern sie in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen, zunächst ausschließlich vom Bezirksgericht in Amsterdam entschieden .
Artikel Bol Piano & Wing BV ist nicht an ihr Angebot gebunden, wenn in ihren Katalogen, Mailings oder auf der Website Druck-, Satz- oder Programmierfehler vorliegen.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns von allen Kosten, Schäden und Zinsen freizustellen, die uns im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch Dritte entstehen.
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Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung netto, in bar, bei Lieferung ohne Skonto oder Schuldentilgung oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von uns angegebenes Bank- oder Girokonto vor dem Liefertermin zu erfolgen. Ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt A dieses Artikels werden Reparaturaufträge nur gegen Zahlung des fälligen Betrags vor oder gleichzeitig mit der Lieferung ausgeführt. Alle Zahlungen müssen in unseren Geschäftsräumen oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Zahlungen müssen in der Währung erfolgen, in der die vereinbarten Preise angegeben sind. Jede Zahlung der Gegenpartei dient in erster Linie der Begleichung der von ihr geschuldeten Zinsen sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, wie in den folgenden Artikeln festgelegt, und wird dann von der ältesten offenen Forderung abgezogen. Bereits mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist gerät die Gegenpartei in Verzug; eine Inverzugsetzung bedarf hierfür nicht.
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Wird eine längere Zahlungsfrist als 8 Tage vereinbart oder zu Unrecht in Anspruch genommen, schuldet die Gegenpartei Zinsen auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Dieser Zinssatz beträgt 4 % über dem gesetzlichen Zinssatz. Jedes Mal am Ende eines Jahres wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr fälligen Zinsen erhöht.
Artikel 16 Kosten
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung/Versäumnissen der Gegenpartei entstehen, gehen zu ihren Lasten. Bei Zahlungsverzug betragen die außergerichtlichen Inkassokosten mindestens 10 % des einzuziehenden Betrages, mindestens jedoch 250 Euro.
Artikel 17 Anwendbares Recht
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